Bibliothekausweis
Den Bibliotheksausweis können Sie entweder persönlich in der Bibliothek oder per E-Mail beantragen. Geben Sie dazu das ausgefüllte Anmeldeformular am Informationsschalter ab oder senden Sie es mit dem Foto eines gültigen Lichtbildausweises an info@tessmann.it.
Entlehnberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz im Inland und das 13. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, müssen eine Wohnsitzbescheinigung nachweisen.
Wir bitten Sie, Namens- und Adressenänderung bekanntzugeben, damit unsere Mitteilungen Sie erreichen.
Entlehnberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz im Inland und das 13. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, müssen eine Wohnsitzbescheinigung nachweisen.
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